Wie Sie, verehrter Besucher, im vorhergehenden Beitrag ja lesen konnten, ist mein Arbeitgeber nun stolzer Besitzer eines Fingerabdrucklesegerätes zur Erfassung des Fingerabdruckes um diesen in die Biometrischen Pässe aufzunehmen.
Beim Auspacken des Gerätes und der Kontrolle des Lieferscheins stand da auch noch in angeberischen Tönen etwas von: "REINIGUNGS GRUNDAUSSTATTUNG" für den Fingerabdruckleser.

Aber, sehen Sie selbst:


Ein kleines Fläschchen Alkohol und ein Packen Papiertaschentücher!

!Honk!
Der Beitrag wurde am Montag, 30. Juli 2007, 09:02 veröffentlicht und wurde unter dem Topic NfD abgelegt. Sie können einen Kommentar hinterlassen.
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